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   BVerwG, 22.04.1976 - III C 61.75   

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BVerwG, 22.04.1976 - III C 61.75 (https://dejure.org/1976,706)
BVerwG, Entscheidung vom 22.04.1976 - III C 61.75 (https://dejure.org/1976,706)
BVerwG, Entscheidung vom 22. April 1976 - III C 61.75 (https://dejure.org/1976,706)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensfeststellung nach dem Beweissicherungsgesetz und Feststellungsgesetz (BFG) - Annahme eines feststellungsfähigen Wegnahmeschadens - Schadensberechnung bei lediglichen Teilverlusten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zonenschaden - Feststellungsfähiger Wegnahmeschaden - Schadensgebiet des BFG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 50, 326
  • MDR 1976, 868
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvR 987/58

    Staatsbankrott

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1976 - 3 C 61.75
    In welcher Weise ein Ausgleich der wirtschaftlichen und politischen Lasten zu schaffen war, die aus dem Krieg und dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches herrühren, ist weitgehend der eigenverantwortlichen Gestaltung des Gesetzgebers überlassen geblieben (vgl. BVerfGE 15, 126 [142 f.]; Urteil vom 27. Juni 1974 - BVerwG III C 65.72 - [Buchholz 427.7 § 3 Nr. 1]).
  • BVerfG, 03.12.1969 - 1 BvR 624/56

    Kriegsfolgeschäden

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1976 - 3 C 61.75
    Soweit im Hinblick auf das in Art. 20 Abs. 1 GG zum Ausdruck gekommene Sozialstaatsprinzip zu fordern ist, daß die staatliche Gemeinschaft Lasten mitzutragen hat, die sich aus dem Kriegs- und Nachkriegsschicksal ergeben und nur einzelne Staatsbürger oder bestimmte Gruppen von Staatsbürgern getroffen haben (vgl. BVerfGE 27, 253 [283]), ist die Bundesrepublik Deutschland ihrer Verpflichtung zu einer sozialen Lastenverteilung durch die im Beweissicherungs- und Feststellungsgesetz getroffenen Regelungen nachgekommen.
  • BVerwG, 27.06.1974 - III C 65.72

    Gewährung von Entschädigung wegen Reparationsschäden für den Verlust eines Lkws -

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1976 - 3 C 61.75
    In welcher Weise ein Ausgleich der wirtschaftlichen und politischen Lasten zu schaffen war, die aus dem Krieg und dem Zusammenbruch des Deutschen Reiches herrühren, ist weitgehend der eigenverantwortlichen Gestaltung des Gesetzgebers überlassen geblieben (vgl. BVerfGE 15, 126 [142 f.]; Urteil vom 27. Juni 1974 - BVerwG III C 65.72 - [Buchholz 427.7 § 3 Nr. 1]).
  • BVerwG, 17.04.1975 - III C 4.72

    Zonenschaden - Beschränkt verfügbare Konten - Devisenausländerkonto B -

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1976 - 3 C 61.75
    Als im Zusammenhang mit den nach der Besetzung "entstandenen" politischen Verhältnissen eingetreten sind vornehmlich solche Vermögensverluste anzusehen, die zur Errichtung und Entfaltung der sozialistischen Gesellschaftsordnung durch die im Gesetz (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 BFG) genannten Stellen verursacht worden sind, und zwar in der Regel durch gezielte Zugriffsakte (vgl. Urteil vom 17. April 1975 - BVerwG III C 4.72 - [Buchholz 427.6 § 3 Nr. 2]).
  • BVerwG, 02.04.1986 - 3 B 40.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Beschlagnahme eines im

    In seinen Urteilen vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 61.75 - (BVerwGE 50, 326 [BVerwG 22.04.1976 - III C 61/75] = Buchholz 427.6 § 4 Nr. 13) und vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 3 C 69.75 - (ZLA 77, 71) hat der Senat die Anerkennung eines Wegnahmeschadens aufgrund einer Beschlagnahme von Wirtschaftsgütern wegen tatsächlicher oder angeblicher Verstöße des Eigentümers gegen Wirtschafts- oder Strafbestimmungen in der DDR verneint unter der Voraussetzung, daß der Zugriffsakt als solcher nicht in adäquat ursächlichem Zusammenhang mit den nach der Besetzung entstandenen politischen Verhältnissen im Schadensgebiet stand.

    Das angefochtene Urteil weicht entgegen dem Beschwerdevorbringen nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 61.75 - (a.a.O.) ab.

  • BVerwG, 24.08.1987 - 3 B 44.85

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Warenzeichen (gewerbliche

    Die behauptete Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 61.75 - <BVerwGE 50, 326 [BVerwG 22.04.1976 - III C 61/75] = Buchholz 427.6 § 4 Nr. 13>) liegt nicht vor.

    Dabei hat das Verwaltungsgericht dem Begriff des zonentypischen Schadens keine Deutung gegeben, die im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zur Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 61.75 - in Widerspruch steht.

  • BVerwG, 09.12.1976 - 3 C 69.75

    Feststellung eines Wegnahmeschadens an einem Betriebsvermögen - Geltendmachung

    Der erkennende Senat hat in einem Fall, der einen vergleichbar gelagerten Sachverhalt betraf, bereits entschieden, daß nach den vorgenannten Vorschriften ein Vermögensverlust durch Wegnahme nur angenommen werden kann, wenn der Zugriff auf solche Wirtschaftsgüter erfolgte, die sich nicht nur zu vorübergehenden Zwecken im Schadensgebiet des BFG befanden, und wenn die Wegnahme im Zusammenhang mit den nach der Besetzung entstandenen politischen Verhältnissen stand (vgl. Urteil vom 22. April 1976 - BVerwG III C 61.75 - [Buchholz 427.6 § 4 Nr. 13 = IFLA 1976, 98 = Mtbl. BAA 1976, 525]).

    In der Entscheidung des Senats vom 22. April 1976 - BVerwG III C 61.75 - (a.a.O.) ist schließlich auch ausgeführt worden, daß gegen die Verfassungsmäßigkeit der § 4 Abs. 1 Satz 1 sowie § 3 Abs. 1 Nr. 1 BFG in der Auslegung, wie sie sowohl jener als auch der vorliegenden Entscheidung zugrunde liegt, keine Bedenken bestehen.

  • BVerwG, 01.03.1988 - 3 B 54.87

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

    Das ist grundsätzlich nicht der Fall bei Vermögensverlusten, die aufgrund von Maßnahmen mit Straf- und Sühnecharakter eingetreten sind; derartigen Maßnahmen wohnt in der Regel keine auf die Umgestaltung der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Verhältnisse im Schadensgebiet gerichtete Tendenz inne (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Urteile vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 61.75 - <BVerwGE 50, 326 [BVerwG 22.04.1976 - III C 61/75] = Buchholz 427.6 § 4 Nr. 13>, vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 3 C 69.75 - , vom 18. Januar 1979 - BVerwG 3 C 31.77 - und vom 7. Juli 1977 - BVerwG 3 C 50.76 - <BVerwGE 54, 140>).
  • BVerwG, 12.07.1979 - 3 C 26.78

    Feststellung von Wegnahmeschäden nach dem Beweissicherungsgesetz und dem

    Aber selbst bei obrigkeitlichem Einwirken unmittelbar auf Grundstück und Konten oder auch bei einem solchen Einwirken mittelbar über Verwalter oder Nachlaßpfleger ist angesichts des unklaren Sachverhalts bislang nicht auszuschließen, daß Baumaßnahmen zwar ohne Willen der Klägerin und zu ihren Lasten (durch Inanspruchnahme ihrer Kontoguthaben) erzwungen worden sein können, diese aber nicht "zonentypisch" sind (vgl. zum Begriff Urteil vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 61.75 - [BVerwGE 50, 326 [BVerwG 22.04.1976 - III C 61/75] [330] = Buchholz 427.6 § 4 Nr. 13 = ZLA 1977, 8 = MDR 1976, 868]; Urteil vom 9. Dezember 1976 - BVerwG 3 C 69.75 - [ZLA 1977, 71]), wenn die Klägerin in ihrer Auswirkungen entsprechende Maßnahmen auch nach den in der Bundesrepublik Deutschland geltenden rechtlichen Maßstäben hätte hinnehmen müssen.
  • BVerwG, 18.01.1979 - 3 C 31.77

    Begriff der Wegnahme im Sinne des Beweissicherungsgesetzes und

    Es geht hier allein um die Frage, ob durch besondere Maßnahmen, die "zonentypisch" sind (zum Begriff des "Zonentypischen" vgl. Urteil vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 61.75 - [BVerwGE 50, 326 [BVerwG 22.04.1976 - III C 61/75] = Buchholz 427.6 § 4 Nr. 13]), ein Grundstück weggenommen worden ist.
  • BVerwG, 07.09.1978 - 3 B 87.77

    Rückerstattung von Grundvermögen - Österreichisches Rückstellungsrechts -

    Die von der Beschwerde angeführten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 1975 - BVerwG 3 C 11.74 -, vom 17. April 1975 - BVerwG 3 C 4.72 - und vom 22. April 1976 - BVerwG 3 C 61.75 - (BVerwGE 48, 35 und 139 sowie BVerwGE 50, 326) sind in diesem Zusammenhang nicht einschlägig.
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